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Pflegeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Versicherungen SGB V / SGB XI

 

 

 

Krankenpflegeleistungen (SGB V): Leistungen werden erbracht aufgrund einer ärztlichen Verordnung
  • zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
  • zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung
    (z.B. Insulininjektion bei bestehendem Diabetis)

 

Pflegeleistungen nach der Pflegeversicherung (SGB XI):

Das Angebot in der häuslichen Pflege bezieht sich auf Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Hilfen können gegeben werden bei der

  • grundpflegerischen Versorgung
    (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)
  • hauswirtschaftliche Versorgung

    Eine Übersicht über die Voraussetzungen auf Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.
    Eine Übersicht
    aller Pflegeleistungen mit Kosten finden Sie hier