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Arbeit statt Strafe

Freiwillige gemeinnützige Arbeit

Eine freiwillige gemeinnützige Arbeit

...bietet die Möglichkeit das mittellos verurteilte Menschen, die ihre Mittellosigkeit nachweisen können, ihre Geldstrafe durch Arbeit tilgen. Eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe kann damit unter Umständen verhindert werden, wenn eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt werden kann.
Damit sollen einerseits die negativen Folgen einer Haftstrafe vermieden werden und zum anderen die Möglichkeit geschaffen werden mehr (Bestrafungs-)Gerechtigkeit für finanziell schlechter gestellte Verurteilte herzustellen.


Die Regelungen zur gemeinnützigen Arbeit legt jedes Bundesland eigenständig fest.
Sie sollten wissen, dass gemeinnützige Arbeit nicht automatisch angeordnet wird. Vielmehr müssen Sie sich bei der Vollstreckungsbehörde um eine Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit bemühen (Antrag). Die Stunden werden dann festgelegt.


Wir bieten zwei Einsatzorte zur Ableistung der Stunden an:

  • Kleiderkammer
  • Gartenarbeit

Bettina Baum

Bereichskoordination Allgemeine Sozialberatung
Blumenstraße 9
42853 Remscheid